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Neue Regeln im Geschäftsreise-Management

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einige relevante Regelungen für das Geschäftsreise-Management angepasst.


Überarbeitet wurden die Vorgaben zu Bewirtungsbelegen, zur Mehrwertsteuer für Speisen sowie zur Margenbesteuerung unter anderem von Seminaren. Diese sind künftig von der Margensteuer befreit. Außerdem gilt nun ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Speisen bis Ende 2022.


Detaillierte Information zum kostenfreien Download finden Sie hier:


BMF-Schreiben Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug BMF-Schreiben Steuerliche Anerkennung Bewirtung BMF-Schreiben Umsatzsteuersatz Verpflegungsdienstleistungen

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