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Getestet, geimpft oder genesen? Schleswig Holstein beschließt die 3 G Regel

Wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte, sollen in Schleswig Holstein die Corona-Auflagen bald aufgehoben werden. Auf Events sowie diversen anderen Live-Veranstaltungen und in allen Einrichtungen, wo sich viele Menschen begegnen, sollen ab dem 20.9.2021 keinerlei weitere Corona-Auflagen mehr verpflichtend sein.

Covid-19
Gerd Altmann - Pixabay.com

Voraussetzung dafür ist: Teilnehmende und Besucher:innen sind getestet, geimpft oder genesen. Die Aufhebung der aktuell noch geltenden Bestimmungen schließt auch die Maskenpflicht mit ein.


Treffen größerer Besuchermengen outdoor zusammen, sind diese ebenfalls von den Auflagen befreit. Allerdings sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auch: "Dort, wo 3G nicht geregelt werden kann - im Einzelhandel, im ÖPNV - gelten die Beschränkungen im bisherigen Zustand." Grundsätzlich sollen Masken immer dort getragen werden, wo notwendige Abstände zu anderen nicht eingehalten werden können.

Das Ampel-Modell kommt

Des Weiteren erläuterte der Ministerpräsident ein neues Drei-Stufen-Modell der Corona-Regeln: ein Ampelsystem. Mit den ab dem 20. September gültigen Regeln befände man sich in der gelben Stufe. "Wir werden sicher eine längere Zeit in der gelben Phase sein", so Günther. Er hoffe, wenn sich die Impfquote weiter verbessere, könne man einen Wechsel auf die grüne Stufe vornehmen für ein Leben ganz ohne Einschränkungen wie vor Corona. Sollte sich indes die Corona-Situation verschlechtern, bliebe Organisatoren von Events und Betreibern von Einrichtungen die Möglichkeit festzulegen, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, das Masketragen wieder verpflichtend einzuführen und die Besucherkapazitäten einzuschränken (rote Stufe).


Die Stufen und ihre Bedeutung

  • Grün: Keinerlei Grundrechtseinschränkungen.

  • Gelb: Wo die 3G-Regeln umgesetzt werden können, gelten keine Auflagen - auch die Maskenpflicht entfällt. Kapazitäteneinschränkungen entfallen bei Veranstaltungen, in Einrichtungen, in der Gastronomie, in Stadien etc.

  • Rot: Bei Veranstaltungen und Einrichtungen dürfen sich Organisatoren und Institutionen selbst entscheiden: für die 3G-Regel, zusätzliche Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Oder nur Geimpfte und Genesene einzulassen.

Wird die 3G-Regel eingehalten, ist es auch Diskotheken erlaubt, wieder zum normalen Betrieb zurückkehren. Gäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen jedoch einen Test vorlegen, der nicht älter als sechs Stunden sein darf.


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